In manchen Fällen sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein persönlicher Kontakt des Mandanten
zum Rechtsanwalt notwendig ist.
Hier bietet die Anwaltskanzlei Robert Gerstner die Internet-/Online-Rechtsberatung an.
Dies ist für den Mandanten eine zeitsparende Möglichkeit, ohne größeren persönlichen Aufwand schnell und in
komprimierter Form Informationen zu seinem rechtlichen Problem zu erhalten.
Online- Rechtsberatungen werden dabei genauso sorgfältig und umfassend bearbeitet, wie Beratungen vor
Ort.
So funktioniert die Online - Rechtsberatung:
- Beachten Sie zunächst bitte die Hinweise zu Internetrechtsberatung
- Skizzieren Sie sodann Ihr rechtliches Problem. Schildern Sie den Sachverhalt dabei umfassend und so vollständig wie möglich.
- Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@kanzlei-gerstner.de
- Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine Bestätigungsmail zu Ihrer Anfrage. In dieser E-Mail wird zunächst erläutert, ob in Ihrem konkreten Fall eine Rechtsberatung per E-Mail ausreichend ist. Außerdem wird Ihnen mitgeteilt, ob für die Bearbeitung Ihrer Anfrage ggf. noch weiter Informationen zu der Angelegenheit benötigt werden.
- Auch das Honorar für die Internetrechtsberatung wird Ihnen in der Bestätigungsmail mitgeteilt. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
- Nun können Sie mein Beratungsangebot annehmen. Wenn Sie mein Kostenangebot schriftlich, per eMail, Fax oder Brief, ausdrücklich annehmen, kommt der Online-Beratungsvertrag verbindlich zustande.
- Wünschen Sie die Beratung per e-Mail, überweisen Sie vorab das Honorar auf das Bankkonto der Kanzlei.
- Unverzüglich nach Zahlungseingang auf dem Kanzleikonto wird Ihre Anfrage beantwortet.
Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn in Ihrer E-Mail folgende Mindestangaben enthalten sind:
- Name und Vorname
- Vollständige Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Hinweise zur Internetrechtsberatung:
- Bitte beachten Sie, dass die Onlineberatung kostenpflichtig ist. Eine kostenlose Beratung würde einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen.
- Die Kosten für eine Onlineberatung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Beratungstätigkeit von Rechtsanwälten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
- Die Gebühren für die Bearbeitung der Beratungsanfrage werden mit Zustandekommen des Vertrages fällig und sind in der Regel vorab als Vorschuss auf das Kanzleikonto zu überweisen.
- Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, sollten Sie mich so detailliert wie möglich über Ihr Problem unterrichten, am besten in Form einer kurzen Chronologie der Ereignisse.
- Inhalt eines Onlineberatungsvertrages ist ausschließlich eine Beratung. Sofern Sie das Mandat zur weiteren Bearbeitung übertragen (z.B. außergerichtliche Vertretung, Vertretung in einem Gerichtsverfahren), ist dafür eine gesonderte Erklärung durch Sie notwendig. Diese Erklärung kann per eMail, Telefax oder auch Brief erfolgen.
- Mit Abschluss der Beratung erhält der Auftraggeber eine Kostennote über die geleisteten Gebühren.
- Die Ablehnung des Auftrages wegen Interessenkollision oder Verhinderung bleibt vorbehalten.
- Wenn Sie rechtschutzversichert sind und eine Kostenabrechnung über Ihre Versicherung wünschen, setzen Sie sich am besten bereits vorab mit Ihrem Versicherer in Verbindung (z.B. telefonisch) und ersuchen um Kostendeckungszusage oder aber tragen die Kosten der Rechtsberatung zunächst selber und bitten dann bei Ihrem Versicherer um Rückerstattung. In besonderen Fällen kann die Kostendeckungsanfrage auch durch die Kanzlei erfolgen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Gerstner.