Zivilrecht / Vertragsgestaltung

Das Zivilrecht - auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt - regelt die Rechtsverhältnisse sogenannter Rechtssubjekte untereinander. Dies können sein natürliche Personen wie auch juristische Personen. Das Zivilrecht regelt somit die sich im alltäglichen Leben regelmäßig ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen, als auch von Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander

Gesetzliche Regelungen zum Zivilrecht finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch in anderen Gesetzen.

Grundlage dieser zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen sind zumeist Verträge. Rechtliche Probleme und Fragestellungen können sich ergeben vor oder beim Abschluss eines Vertrages jedoch insbesondere auch bei der Durchführung und der Beendigung von Vertragsbeziehungen.

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